Beschreibung:
Attraktive Geschäftslokalfläche im Herzen von Graz – ideal für Ihren Einzelhandel Suchen Sie eine großzügige und gut gelegene Gewerbefläche für Ihr Einzelhandelsgeschäft? Dieses einmalige Geschäftslokal im Erdgeschoss bietet Ihnen auf 211 m² viel Raum für Ihre unternehmerischen Ideen.
Die Fläche ist großzügig geschnitten und ermöglicht Ihnen eine flexible Gestaltung ganz nach Ihren Bedürfnissen. Ob Ladenfläche, Verkaufsraum oder Ausstellung – hier können Sie Ihr Geschäft optimal präsentieren und Kunden ein angenehmes Einkaufserlebnis bieten. Die moderne Infrastruktur und die ansprechende Umgebung unterstützen Ihren Geschäftserfolg.
Dank der hervorragenden Verkehrsanbindung sind Sie sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto bequem erreichbar. Bus, Straßenbahn und Bahnhof befinden sich in unmittelbarer Nähe, was Ihren Kunden den Zugang erleichtert und zugleich Ihren Mitarbeitenden flexible Mobilität garantiert.
Die monatliche Miete bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für eine so großzügige und zentral gelegene Gewerbefläche in Graz. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Geschäft in einer der attraktivsten Lagen der Stadt zu etablieren und langfristig erfolgreich zu sein.
Allg. Information:
- Befristung 5 Jahre
- Grundsätzlich branchenfrei
- Gaszentralheizung
- Vertragsvergebührung/Finanzamt
Mietpreisberechnung:
- Nettomiete EUR 2.743,00 zzgl. 20% USt.
- Betriebskosten EUR 569,70 zzgl. 20% USt.
- Heizkosten EUR 105,50 zzgl. 20% USt.
- Gesamtnettomonatsmiete EUR 3.418,20 zzgl. 20% USt.
- Kaution EUR 16.500, --
Überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieses Geschäftslokals und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin.
Ihre neue Geschäftslocation wartet auf Sie!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Hinweis: „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes - FAGG (BGBI. I Nr. 33/2014), Unterlagen zu unseren Objekten erst dann zusenden können, wenn Sie bestätigen, dass Sie, als Verbraucher, unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über die Rücktrittsrechte (§ 11 FAGG) aufgeklärt wurden.


