Beschreibung:
Sichern Sie sich diese attraktive Büro- oder Praxisfläche in 1210 Wien – perfekt für Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis! Die großzügige Einheit befindet sich in der 3. Etage eines modernen Gebäudes und bietet auf 65,56 m² viel Raum für produktives Arbeiten.
Die Fläche besticht durch einen hochwertigen Laminatboden und eine praktische Einbauküche, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtert. Für wohlige Wärme sorgt die umweltfreundliche Fernwärmeheizung. Ein Personenaufzug gewährleistet bequemen Zugang, auch für Besucher oder Mitarbeiter mit eingeschränkter Mobilität. Zusätzlich steht eine Garage zur Verfügung, die Ihnen oder Ihren Kunden das Parken erleichtert.
Die Lage in 1210 Wien überzeugt durch eine exzellente Verkehrsanbindung: Bus, U-Bahn, Straßenbahn und Bahnhof sind in unmittelbarer Nähe, ebenso wie ein Autobahnanschluss – so erreichen Sie Ihr Büro oder Ihre Praxis jederzeit schnell und unkompliziert.
In der Umgebung finden Sie alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs: Ärzte, Apotheke, Klinik sowie Schulen, Kindergärten, Universitäten und höhere Schulen. Für die Mittagspause oder den Einkauf zwischendurch bieten sich Supermarkt, Bäckerei und ein großes Einkaufszentrum in unmittelbarer Nähe an.
Die monatliche Miete von 834,79 € macht dieses Angebot besonders attraktiv für Unternehmen, die Wert auf eine zentrale Lage, moderne Ausstattung und hervorragende Infrastruktur legen.
Nutzen Sie diese Chance und schaffen Sie sich Ihren neuen Arbeitsplatz in einer der dynamischsten Bezirke Wiens! Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst von diesem vielseitigen Büro- oder Praxisraum.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Hinweis: „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes - FAGG (BGBI. I Nr. 33/2014), Unterlagen zu unseren Objekten erst dann zusenden können, wenn Sie bestätigen, dass Sie, als Verbraucher, unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über die Rücktrittsrechte (§ 11 FAGG) aufgeklärt wurden.



