Beschreibung:
Wohnen im besten Grätzl: Diese 2-Zimmer Wohnung mit Eigengarten in der Villa Auhof überzeugt mit kluger Raumaufteilung, edlen Materialien und erstklassiger Infrastruktur.
Die Altbauvilla wurde mit Liebe zum Detail saniert und verbindet Jahrhundertwende-Flair mit modernem Komfort. Ideal für Menschen, die Erreichbarkeit und Lebensqualität in 1130 Wien schätzen.
Bei Interesse an einer Besichtigung kontaktieren Sie:
Frau Stephanie Ernst, MMBA MSc.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mobil: 0676 66 166 20
Lage:
Lainzer Tiergarten in wenigen Schritten: Spaziergänge, Sport und Entspannung. U4 Hütteldorf, S-Bahn und Bus bringen Sie rasch ins Zentrum. Über die A1 erreichen Sie Innenstadt & Umland mühelos.
Auhof Center (Shops, Gastro, Ärztezentrum) in der Nähe. Schulen und St. Josef Spital gut erreichbar. Wiental-Radweg direkt an der Liegenschaft (ca.12 km bis Stephansplatz). Bahnhof Hütteldorf fußläufig.
Highlights:
• Elegante 2-Zimmer mit Eigengarten & viel Licht
• Altbauvilla der Jahrhundertwende, stilvoll saniert
• Naturnah wohnen: Nähe Lainzer Tiergarten
• Edler Parkettboden aus geölter Eiche
• Stilvolle Fliesen in Bad und WC
• Holz-Alu-Fenster mit 3-fach-Isolierverglasung
• Fußbodenheizung
• Vollmassive Eingangstüren im ‚Alt Wien‘-Stil
• TV-/Internetanschluss (A1)
• Repräsentatives, elegantes Entree
• Barrierefreier Lift
• Kinderwagenraum
• Überdachte Fahrradstellplätze im Garten mit direktem Ausgang zum Wiental-Radweg
• Außenliegender, versperrbarer Müllraum
• Heizung & Warmwasser über umweltfreundliche Luft-Wasser-Wärmepumpe
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Hinweis: „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes - FAGG (BGBI. I Nr. 33/2014), Unterlagen zu unseren Objekten erst dann zusenden können, wenn Sie bestätigen, dass Sie, als Verbraucher, unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über die Rücktrittsrechte (§ 11 FAGG) aufgeklärt wurden.