Beschreibung:
MODERNE 3-ZIMMER-NEUBAUWOHNUNG!
Die 68,35 m² große Wohnung liegt im 2. Liftstock in einem kleinen Neubau nahe des Liesingbaches und gelangt befristet auf 5 Jahre zur Anmietung.
Vom Vorraum aus zentral begehbar, gelangt man in das WC, das Wannenbad, die großzügige Wohnküche (25 m²) und in die beiden Zimmer mit je ~12 m².
Hochwertige Ausstattung:
- Einbauküche
- Holz-Alu-Fenster
- Parkettböden (Eiche Massiv Landhausdiele) in den Wohnräumen
- Feinsteinzeug im Vorraum und den Sanitärräumen
- 2 Telefondosen
- 2 SAT-Anschlüsse + Multimedialdose
- Telekabel im Haus
- inkl. "Kellerabteil" (Einlagerungsraum im EG des Hauses)
Das Wohnhaus ist mit einem behindertengerechten Lift ausgestattet und sowohl von der Breitenfurterstraße, als auch von der ruhig gelegenen Fröhlichgasse aus, begehbar.
Die Kellerabteile befinden sich im Erdgeschoss, ebenso die Räume für Fahrräder und Kinderwägen.
PKW-Abstellplätze sind in der Tiefgarage gegenüber vorhanden.
Die äußerst attraktive Lage des Wohngebäudes liegt einerseits an der unmittelbaren Umgebung zum Liesingbach, als Erholungs- und Freizeitgebiet, als auch an der sehr günstigen Verkehrsanbindung und sehr guten Infrastruktur (Ärzte, Apotheken, Schulen).
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fussläufig erreichbar und auch das neue Einkaufscenter "Riverside" ist in unmittelbarer Nähe.
Der Liesinger Platz mit der Station "Liesing" und den Schnellbahn-Linien S1, S3 und S9 ist 800 Meter entfernt und in 7-8 Minuten erreichbar.
Mit dem PKW erreicht man binnen drei Minuten die Auffahrt „Brunn am Gebirge“ der Außenringautobahn A21.
„Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes - FAGG (BGBI. I Nr. 33/2014), Unterlagen zu unseren Objekten erst dann zusenden können, wenn Sie bestätigen, dass Sie, als Verbraucher, unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über die Rücktrittsrechte (§ 11 FAGG) aufgeklärt wurden.“
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Hinweis: „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes - FAGG (BGBI. I Nr. 33/2014), Unterlagen zu unseren Objekten erst dann zusenden können, wenn Sie bestätigen, dass Sie, als Verbraucher, unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über die Rücktrittsrechte (§ 11 FAGG) aufgeklärt wurden.